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Downloads & Anmeldung
Mitglied werden
Sie möchten Mitglied in unserem Verein werden?
Als Fischerin oder Fischer an unseren Gewässerstrecken tragen Sie eine große Verantwortung für Flora und Fauna in diesen Bereichen.
Dabei sind uns Naturschutz, waidgerechte Fischerei und eine aktive Mitarbeit in unserem Verein sehr wichtig. Daher möchten wir Sie im Vorfeld etwas kennenlernen.
Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, dann können Sie sich um eine Mitgliedschaft in unserem Verein bewerben.
- Aufnahmeantrag herunterladenIm Download können Sie sich den Aufnahmeantrag herunterladen.
- Mit Bewerberschreiben einreichenReichen Sie bitte Ihren Aufnahmeantrag mit einem Bewerberschreiben bei unserem Vorsitzenden Martin Freimann ein: Lindenstraße 22, 74831 Gundelsheim, vorstand@fsv-neckarsulm.de
- Persönliche VorstellungHerr Freimann wird Sie dann zu einer persönlichen Vorstellung bei unserer nächsten Vorstandssitzung einladen.
- EntscheidungDer Gesamtvorstand entscheidet anschließend über Ihren Antrag.
Bitte legen Sie Ihrem Aufnahmeantrag folgende Unterlagen bei:
Downloads
Formulare
Aktives Mitglied kann werden, wer das 18. Lebensjahr vollendet und die Sportfischerprüfung abgelegt hat; aktives Jugendmitglied, wer das 10. Lebensjahr vollendet hat. (Satzung § 3)
Häufige Fragen
Gut zu wissen
Wer kann Mitglied im FSV Neckarsulm werden?
Mitglied kann jeder Unbescholtene werden, der sich verpflichtet, den Bestrebungen des Vereins gemäß der Satzung und Fischereiordnung zu dienen, und der nicht aus einem anderen Verein ausgeschlossen worden ist (Satzung § 3).
Der Verein besteht aus aktiven, passiven, korporativen und Ehrenmitgliedern. Passive und korporative Mitglieder unterstützen den Verein ideell oder materiell.
Welche Voraussetzungen gelten für aktive Mitglieder?
Aktives Mitglied kann werden, wer das 18. Lebensjahr vollendet und die Sportfischerprüfung abgelegt hat (Satzung § 3). Dem Aufnahmeantrag liegen deshalb eine Kopie der bestandenen Sportfischerprüfung und des Jahresfischereischeins bei.
Ab welchem Alter können Kinder und Jugendliche mitangeln?
Aktives Jugendmitglied kann werden, wer das 10. Lebensjahr vollendet hat. Kinder vom vollendeten 10. bis zum 15. Lebensjahr dürfen eine eigene Angel unter Aufsicht eines fischereiberechtigten Mitglieds bedienen, wenn sie einen amtlichen Fischerei-Berechtigungsschein und die kostenlose Jugend-Jahreskarte haben. Jugendliche mit 16 und 17 Jahren dürfen das nach Befürwortung eines schriftlichen Aufnahmeantrags, ebenfalls unter Aufsicht und mit Fischerei-Berechtigungsschein (Satzung § 3 und § 18).
Wie läuft die Aufnahme ab?
Den Aufnahmeantrag herunterladen und zusammen mit einem Bewerbungsschreiben beim Vorsitzenden einreichen. Danach folgt eine persönliche Vorstellung bei der nächsten Vorstandssitzung; anschließend entscheidet der Gesamtvorstand über den Antrag. Über die Aufnahme oder Ablehnung bekommen Sie Bescheid (Satzung § 3).
Welche Unterlagen gehören zum Aufnahmeantrag?
- Bewerbungsschreiben (warum Sie bei uns Mitglied werden möchten)
- Kopie Ihrer bestandenen Sportfischerprüfung
- Kopie Ihres Jahresfischereischeins
- ausgefüllte Datenschutzerklärung
- SEPA-Lastschriftmandat
Was kostet die Mitgliedschaft?
Mit der Aufnahme fallen eine Aufnahmegebühr und der Jahresbeitrag an, gegebenenfalls auch sonstige Gebühren. Über die Höhe entscheidet der Ausschuss im Benehmen mit der Mitgliederversammlung; der Jahresbeitrag ist jeweils bis zum 15. Januar zu zahlen (Satzung § 4 und § 6). Die aktuellen Beträge nennt Ihnen der Vorstand.
Wie kann ich austreten oder von aktiv zu passiv wechseln?
Austritt und Wechsel zwischen aktiver und passiver Mitgliedschaft sind nur zum Jahresschluss möglich, mit eingeschriebener Mitteilung an den Vorstand bis zum 30. September des laufenden Jahres (Satzung § 5).